Wer ab dem 1. Dezember 2005 ein Gesuch um einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) stellt, erhält den Führerausweis nach bestandener Prüfung auf Probe. Die Probezeit beträgt drei Jahre.
Für wen gilt diese Regelung nicht?
Diese Regelung gilt nicht für Personen, die bereits Inhaber eines unbefristeten Führerausweises der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) sind oder wer nachweisen kann, dass er vor dem 1. Dezember 2005 jemals einen Lernfahrausweis der Kategorien A oder B besass.
Sind bei der Ausstellung eines Führerausweises auf Probe früher erworbene Unterkategorien und Spezialkategorien auch tangiert?
Vor der Erteilung des Führerausweises auf Probe erworbene Unterkategorien und Spezialkategorien sowie während der Probezeit erworbene weitere Kategorien und Unterkategorien werden ebenfalls auf das Ablaufdatum des Führerausweises auf Probe befristet.
Wann wird der unbefristete Führerausweis ausgestellt?
Die Zulassungsbehörde erteilt den unbefristeten Führerausweis nach Ablauf der Probezeit auf Gesuch hin, wenn der Gesuchsteller die obligatorische Weiterausbildung besucht hat. Der Nachweis der Teilnahme an der Weiterausbildung erfolgt mit den Bescheinigungen der Kursveranstalter für die beiden Kurstage auf dem offiziellen Gesuchsformular, welches der Inhaber des Führerausweises auf Probe frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum des Führerausweises auf Probe beim Strassenverkehrsamt des Wohnortskantons einzureichen hat.
Welche Möglichkeit besteht, wenn die Weiterausbildung während der Probezeit nicht besucht wurde?
Hat der Inhaber des Führerausweises auf Probe die Weiterausbildung während der Probezeit nicht besucht, und will er Motorfahrzeuge der Kategorien und Unterkategorien führen, so muss er die Weiterausbildung in einer Nachfrist von drei Monaten nachholen. Sobald der Ausweisinhaber der Zulassungsbehörde die Anmeldebestätigung des Kursveranstalters vorweist, stellt sie ihm eine auf die beiden Kurstage beschränkte Fahrbewilligung aus.
Hat der Inhaber des Führerausweises auf Probe die Weiterausbildung während der Nachfrist nicht absolviert, und will er Motorfahrzeuge der Kategorien und Unterkategorien führen, so muss er ein Gesuch um einen Lernfahrausweis stellen. Nach der Absolvierung der vorgeschriebenen Ausbildungen und Führerprüfungen stellt die Zulassungsbehörde einen neuen Führerausweis auf Probe aus.
Wie muss man sich diese Weiterausbildung vorstellen?
Die Weiterausbildung dauert 16 Stunden. Sie wird auf zwei Kurstage aufgeteilt und muss bei einem kantonal anerkannten Kursveranstalter besucht werden.
Der Kursinhalt ist auf die jeweilige Kategorie ausgerichtet. Wer den Führerausweis auf Probe der Kategorien A und B besitzt, kann wählen, ob er die Weiterausbildung mit einem Motorrad der Kategorie A oder mit einem Motorwagen der Kategorie B besuchen will.
Die Weiterausbildung ist grundsätzlich mit dem eigenen Fahrzeug zu besuchen. Der Kursveranstalter kann Kursteilnehmern, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, Kursfahrzeuge zur Verfügung stellen.
Der erste Kurstag soll innerhalb von sechs Monaten nach dem Erwerb des Führerausweises auf Probe besucht werden, der zweite muss nach dem 1. Kurs und innerhalb der Gültigkeit des Führerausweises auf Probe absolviert werden.
Details zu den zwei Kurstagen:
Am ersten Kurstag werden im Gruppengespräch Unfälle analysiert und dabei insbesondere das jugendtypische Risikoverhalten und die physikalischen Kräfte, die beim Fahren wirken, als Ursachen berücksichtigt.
Durch das Erleben von standardisierten Fahrsituationen unter realitätsnahen Bedingungen werden die Kenntnisse über die wesentlichen Einflussfaktoren von Unfällen vertieft, namentlich die mangelnde Verständigung zwischen den Verkehrsteilnehmern, die Fehleinschätzung der Anhaltestrecke und des erforderlichen Abstandes zwischen Fahrzeugen sowie die überhöhte Geschwindigkeit in Kurven.
Am zweiten Kurstag erstellt jeder Kursteilnehmer auf einem vorstrukturierten Beurteilungsbogen sein Fahrprofil.
Jeder Kursteilnehmer führt eine Fahrt durch, auf der er vom Moderator und von weiteren Kursteilnehmern begleitet wird; die Kursteilnehmer dokumentieren sein Verhalten als Fahrzeugführer, das Verhalten der übrigen Verkehrsteilnehmer und ihr Befinden als Mitfahrer und machen den Fahrzeugführer möglichst im Anschluss an die Fahrten, die entsprechenden Rückmeldungen.
In einem Theorieteil soll sich der Kursteilnehmer vertiefte Kenntnisse über eine umweltfreundliche und energiesparende Fahrweise aneignen, namentlich die Verwendung des höchstmöglichen Ganges, das frühzeitige Hochschalten, die Schubabschaltung sowie das vorausschauende und gleichmässige Fahren, sodass er im realen Verkehr oder unter realitätsnahen Bedingungen deren praktische Auswirkungen erkennt.
Im Gruppengespräch werden die Erkenntnisse aus der Weiterausbildung aufgearbeitet und vertieft sowie wirksame Strategien zur Vermeidung von unfallträchtigem Verhalten und zum umweltschonenden und partnerschaftlichen Fahren entwickelt.
Müssen beide Kurstage bei demselben Kursveranstalter besucht werden?
Nein!
Muss ein bereits besuchter Kurstag bei einer Verlängerung der Probezeit wiederholt werden?
Nein!