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Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg; hinter einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden |
Berechtigungen
Kategorien B, B1, C, C1, F, G, M
Im Binnenverkehr berechtigt der Führerausweis C zum Führen von Polizeimannschaftsfahrzeugen mit mehr als acht Sitzplätzen, von leeren Fahrzeugen der Kategorie D, der Unterkategorie D1 und leeren Trolleybussen. Soweit das Führen von leeren Fahrzeugen anderer Kategorien erlaubt ist, dürfen Personen mitgeführt werden, die für die Feststellung von Mängeln, die Überprüfung von Reparaturen sowie die Durchführung von amtlichen Fahrzeugprüfungen erforderlich sind.
Voraussetzungen
Mindestalter: 18 / 21 Jahre
Erforderliche Kategorien: B
Kein Nothelferkurs, da Kat. B vor C erworben werden muss
Keine Basistheorieprüfung, da Kat. B vor C erworben werden muss
Zusatztheorieprüfung: Ja
Keine Verkehrskunde, da Kat. B vor C erworben werden muss
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate
Lernfahrten: Begleitperson erforderlich
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