Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg; hinter einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden

Berechtigungen

Kategorien B, B1, C, C1, F, G, M

Im Binnenverkehr berechtigt der Führerausweis C zum Führen von Polizeimannschaftsfahrzeugen mit mehr als acht Sitzplätzen, von leeren Fahrzeugen der Kategorie D, der Unterkategorie D1 und leeren Trolleybussen. Soweit das Führen von leeren Fahrzeugen anderer Kategorien erlaubt ist, dürfen Personen mitgeführt werden, die für die Feststellung von Mängeln, die Überprüfung von Reparaturen sowie die Durchführung von amtlichen Fahrzeugprüfungen erforderlich sind.

Voraussetzungen

Mindestalter: 18 / 21 Jahre

Erforderliche Kategorien: B

Kein Nothelferkurs, da Kat. B vor C erworben werden muss

Keine Basistheorieprüfung, da Kat. B vor C erworben werden muss

Zusatztheorieprüfung: Ja

Keine Verkehrskunde, da Kat. B vor C erworben werden muss

Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate

Lernfahrten: Begleitperson erforderlich

M-Mofa
A1-Motorr. bis 125 cm3
A-Motorrad bis 25kw
A - Motorrad ab 25kw
B1-MfZ Leerg. 550 kg
B - Auto
BE-Auto mit Anh.
C1-Motorw. bis 7.5t
C1E-LW mit A. bis 12t
C - Lastwagen
CE-Lastwagen mit Anh.
D1-Kl.bus bis 16 Pers
D1E-Kbus mit A. bis 12t
D - Car-Bus
DE-Car mit Anh.
BPT-Taxi

 

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