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Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; hinter einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mitgeführt werden sowie Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. |
Voraussetzungen
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Kategorien: keine
Nothelferkurs, ausgenommen Inh. Kat. A oder Unterkategorie A1, B1
Basistheorieprüfung, ausgenommen Inh. Kat. A oder Unterkategorie A1, B1
Zusatztheorieprüfung: keine
Verkehrskunde, ausgenommen Inh. Kat. A oder Unterkategorie A1, B1
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate
Lernfahrten: Begleitperson erforderlich
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