Berufsmässiger Personentransport mit Fahrzeugen der Kategorie B oder C, der Unterkategorie B1 oder C1 bzw. der Spezialkategorie F (höchstens 9 Sitzplätze, inkl. Führersitz).

Berechtigungen:
Wer die praktische Prüfung mit einem Fahrzeug der Kat. B besteht, darf auch BPT mit Fahrzeugen der Kat. C (schwere Ambulanzen) oder der Unterkategorie C1 (schwere Personenwagen, Ambulanzen) durchführen, sofern er im Besitz der entsprechenden Führerausweiskategorie ist.
Wer die praktische Prüfung mit einem Fahrzeug der Unterkat. B1 besteht, darf nur BPT mit Fahrzeugen dieser Unterkat. oder mit Fahrzeugen der Spezialkat. F durchführen.
Wer die praktische Prüfung mit einem Fahrzeug der Spezialkategorie F besteht, darf nur BPT mit Fahrzeugen dieser Unterkategorie durchführen.


Voraussetzungen

Fahrpraxis:

Für BPT mit Kat. B oder C oder Unterkat. C1:
1 Jahr auf Fahrzeugen der Kat. B oder 'höher'

Für BPT mit Unterkat. B1:
1 Jahr auf Fahrzeugen der Unterkat. B1 oder 'höher'

Für BPT mit Spez.Kat. F:
1 Jahr auf Fahrzeugen der Spez.Kat. F oder 'höher'


Zusatztheorieprüfung: Ja, ausge. Inh. Kat. C, D oder Unterkategorie C1, D1


Gültigkeit Lernfahrausweis: kein Lernfahrausweis notwendig

Lernfahrten: keine Begleitperson erforderlich

M-Mofa
A1-Motorr. bis 125 cm3
A-Motorrad bis 25kw
A - Motorrad ab 25kw
B1-MfZ Leerg. 550 kg
B - Auto
BE-Auto mit Anh.
C1-Motorw. bis 7.5t
C1E-LW mit A. bis 12t
C - Lastwagen
CE-Lastwagen mit Anh.
D1-Kl.bus bis 16 Pers
D1E-Kbus mit A. bis 12t
D - Car-Bus
DE-Car mit Anh.
BPT-Taxi

 

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