Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,16 kW/kg

Berechtigungen

Kategorien A, A1, B1, F, G, M

 

Voraussetzungen

 

Mindestalter: 25 Jahre (Direkteinstieg) oder
2 Jahre Fahrpraxis Kat. A beschränkt.

Erforderliche Kategorien: keine

 

Nothelferkurs, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1, A1

 

Basistheorieprüfung, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1, A1
Zusatztheorieprüfung: keine

Verkehrskunde, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1, A1

 

Praktische Grundschulung: 6 Stunden für Inhaber Kat. A1, ansonsten 12 Stunden
Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren.

 

Gültigkeit Lernfahrausweis:
4 Monate, 12 Monate nach absolvierter Grundschulung

Lernfahrten: Keine Begleitperson erforderlich

M-Mofa
A1-Motorr. bis 125 cm3
A-Motorrad bis 25kw
A - Motorrad ab 25kw
B1-MfZ Leerg. 550 kg
B - Auto
BE-Auto mit Anh.
C1-Motorw. bis 7.5t
C1E-LW mit A. bis 12t
C - Lastwagen
CE-Lastwagen mit Anh.
D1-Kl.bus bis 16 Pers
D1E-Kbus mit A. bis 12t
D - Car-Bus
DE-Car mit Anh.
BPT-Taxi

 

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